Rettungshubschrauber am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum

Knappschaftskrankenhaus weiterhin für die Behandlung von Arbeitsunfällen zertifiziert

Vertrag zum Verletzungsartenverfahren bis 2027 verlängert

Schnell kann es passieren: Ein falscher Tritt und schon kommt man ins Stolpern, Rutschen oder Stürzen. Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit, während der Berufsausübung oder in der Schule aufgrund eines Unfalls Verletzungen erlitten haben, die eine spezielle unfallmedizinische Versorgung benötigen, müssen in Krankenhäusern vorgestellt werden, die von den Verbänden der gesetzlichen Unfallversicherung vertraglich an das sogenannte Verletzungsartenverfahren gebunden sind. Das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum ist eines davon und wurde nun erneut bis 2027 für das Verletzungsartenverfahren (VAV) zertifiziert.

Die Qualitätsanforderungen dafür orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zum Aufbau von Traumanetzwerken: Um sich für das VAV zu qualifizieren, das bei schweren Verletzungen wie operationsbedürftigen Brüchen oder schweren Quetschungen greift, muss ein Krankenhaus den DGU-Standard für regionale Traumazentren erfüllen. „Dazu gehören eine umfängliche technische Ausstattung beispielsweise zur Bildgebung sowie spezielle Qualifikationen der Ärzte: Beides ist unabdingbar für eine gute unfallchirurgische Behandlung 24/7“, erklärt Professor Dr. Rüdiger Smektala, Durchgangsarzt und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie.

Das Knappschaftskrankenhaus ist bereits seit über zehn Jahren als „überregionales Traumazentrum“ im Traumnetzwerk Ruhrgebiet ausgezeichnet. In regelmäßigen Abständen wurde dafür der Nachweis erbracht, Schwerstverletzten rund um die Uhr durch das professionelle Ineinandergreifen unterschiedlicher Fachdisziplinen die bestmögliche medizinische Versorgung unter standardisierten Qualitätsmaßstäben zu ermöglichen.

Bundesweit sind nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) derzeit über 500 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verletzungsartenverfahren vertraglich eingebunden.

[Text: B. Braunschweig]

Bianca Braunschweig M.A.
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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