Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette / Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH ist ein moderner und zukunftsorientierter Gesundheitsdienstleister, der im Verbund der Knappschaft Kliniken ambulante und stationäre Behandlungsleistungen auf höchstem Niveau erbringt. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben an den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit orientieren. Dies spiegelt sich bereits in dem am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum und verbundweit etablierten Compliance Management System wieder. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Compliance-Beauftragten des Verbundes Gesetze, Richtlinien und freiwillige Kodizes eingehalten werden.

Dies umfasst selbstverständlich auch die gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH bekennt sich durch die hier veröffentlichte Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Die Beachtung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist jederzeit zu gewährleisten. Dies umfasst die Verpflichtung, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und etwaige Verletzungen zu beenden.

Grundsatzerklärung

Wir werden der Verantwortung gerecht, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz uns auferlegt, indem wir die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und mit der Grundsatzerklärung eine Menschenrechtsstrategie veröffentlichen, die sich an alle Beschäftigten und unsere Vertragspartner richtet.

Die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH hat im Rahmen der Umsetzung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenen Pflichten ein Beschwerdeverfahren etabliert, um Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entgegenzunehmen.
Ansprechpartnerin hierfür ist unsere Compliance-Beauftragte. Das Verfahren zum Umgang mit Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu unserer Compliance-Beauftragten haben wir in unserer hier abrufbaren Verfahrensordnung niedergelegt.

Verfahrensordnung

Weitere Informationen zu unserer Compliance-Beauftragten finden Sie außerdem hier: Compliance-Beauftragte


Ihre Ansprechpartner

Dr. Lydia Gudera
Compliance-Beauftragte und
Menschenrechtsbeauftragte

Dr. Tobias Mühlenbrock
Zentraler Compliance-Beauftragter
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