Fragen und Antworten rund um Behandlungen am Auge

FAQ - häufig gestellte Fragen

In der Regel werden in der Poliklinik Patienten untersucht, die von niedergelassenen Augenärzten mit konkreten Fragestellungen überwiesen wurden. Im Notfall behandelt daher zunächst der niedergelassene Augenarzt.


Sind die Praxen geschlossen, wenden Sie sich bitte an die:

Augenärztliche Notfalldienstpraxis Bochum der KVWL
Standort: In der Schornau 25a (gegenüber der Krankenpflegeschule), 44892 Bochum
Öffnungszeiten: Mittwoch, Freitag: 15.30 bis 19.30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 9.30 bis 14.00 Uhr und 15.30 bis 20.00 Uhr

In Notfällen außerhalb dieser Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Universitäts-Augenklinik.

Um das Auge gründlich einschließlich des Augenhintergrunds untersuchen zu können, ist die Weitstellung der Pupille nötig. Die erfolgt schmerzlos mittels Augentropfen. Diese Weitstellung hält mehrere Stunden an und geht mit einer befristeten Verschlechterung des Sehvermögens einher. Daher ist das Führen eines Fahrzeuges nach einem Besuch in der Augenklinik in der Regel nicht möglich.

Hier lautet die Antwort NEIN. Dafür gibt es viele Gründe:
  • ggf wurde die Pupille weitgetropft. Dies führt zu einer temporären Sehverschlechterung.
  • ggf. wurde bei einer Operation ein Beruhigungsmittel gegeben. Auch danach ist das Autofahren nicht erlaubt
  • Nach einer Operation wird das operierte Auge mit einem Verband abgedeckt, so dass nur ein Auge zum Sehen zur Verfügung steht.
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