Entlassung und Rehabilitation
Der Dauer des Aufenthaltes hängt vom Umfang des durchzuführenden Eingriffes ab. In aller Regel bleiben Patienten etwa eine Woche stationär und werden dann bei unkompliziertem Verlauf nach Hause entlassen. Gegebenenfalls erfolgt im Anschluss noch eine Krankschreibung durch den Hausarzt.
Sollten Patienten oder deren Angehörige während dieser Zeit häusliche Unterstützung benötigen, kann dies wähhrend des Klinikaufenthaltes über den Sozialdienst veranlasst werden.
Eine Rehabilitationsbehandlung nach einer neurochirurgischen Erkrankungen ist in vielen, aber nicht allen Fällen notwendig. Sollte der behandelnde Klinik-Arzt den Eindruck haben, dass der Patient oder sein Angehöriger von einer solchen Therapie profitieren könnte, wird er ihn während der Visiten darauf ansprechen. Das Veranlassen einer Rehabiliationsbehandlung erfolgt dann durch unseren Sozialdienst.
Sollte die Neurochirurgische Klinik am Knappschaftskrankenhaus „heimatfern“ sein und nach Abschluss der Behandlung noch eine weitere, stationäre Krankenhausbehandlung notwendig sein, kann diese Weiterbehandlung auch auf Wunsch in einem heimatnahen Krankenhaus organisiert werden.
Sollten Patienten oder deren Angehörige während dieser Zeit häusliche Unterstützung benötigen, kann dies wähhrend des Klinikaufenthaltes über den Sozialdienst veranlasst werden.
Eine Rehabilitationsbehandlung nach einer neurochirurgischen Erkrankungen ist in vielen, aber nicht allen Fällen notwendig. Sollte der behandelnde Klinik-Arzt den Eindruck haben, dass der Patient oder sein Angehöriger von einer solchen Therapie profitieren könnte, wird er ihn während der Visiten darauf ansprechen. Das Veranlassen einer Rehabiliationsbehandlung erfolgt dann durch unseren Sozialdienst.
Sollte die Neurochirurgische Klinik am Knappschaftskrankenhaus „heimatfern“ sein und nach Abschluss der Behandlung noch eine weitere, stationäre Krankenhausbehandlung notwendig sein, kann diese Weiterbehandlung auch auf Wunsch in einem heimatnahen Krankenhaus organisiert werden.